Als Gesellschafter in Elternzeit: Auch ohne Tätigkeit können Einkünfte angerechnet werden https://www.anwalt.de/rechtstipps/als-gesellschafter-in-elternzeit-auch-ohne-taetigkeit-koennen-einkuenfte-angerechnet-werden_123900.html Veröffentlicht von Team NG Alle Beiträge von Team NG anzeigen
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